Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Gruppenleitung / des Reiseveranstalters, diesen Haftungsausschluss allen Teilnehmern rechtzeitig vor der Tour vorzulegen und die uneingeschränkte Zustimmung hierzu von jedem einzelnen Teilnehmer per EINZELERKLÄRUNG oder KONKLUDENT (d.h. jeder Teilnehmer erklärt seine Zustimmung stillschweigend und akzeptiert diesen Haftungsausschluss auch ohne ausdrückliche Willenserklärung) einzufordern.
Der unterzeichnete Haftungsausschluss ist wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an den Radtouren und ist dem Guide spätestens vor Tourstart zu übergeben.
Es wird angestrebt, die Touren bei jedem Wetter durchzuführen. Sollte die Sicherheit aufgrund von Wetterverhältnissen nicht gewährleistet sein und Touren deshalb nicht durchgeführt werden
können, bestehen keine Ansprüche an den Tourguide.
Ansprüche an den Tourguide bestehen nur dann, wenn die Gründe für ein Nichtzustandekommen, den Ausfall oder den Abbruch von Touren durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Tourguides
herbeigeführt wurden.
In Fällen höherer Gewalt und/oder sich (auch unmittelbar vor geplanten Terminen) ergebender Erkenntnisse, Vorkommnisse oder sonstiger Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall udgl.), die einer
Durchführung von Touren widersprechen, bestehen keinerlei Ansprüche an den Tourguide.
Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ereignisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Ich / Wir erkenne(n) vorstehenden HAFTUNGSAUSSCHLUSS uneingeschränkt an.
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Datum / Unterschrift Teilnehmer / bei konkludenter Erklärung verantwortliche Leitung