rechnung (vorkasse - Schlussrechnung)

  • Ausgehend von den Angaben in den Anfragen werden darauf abgestimmte Radtouren als Angebote ausgearbeitet und besprochen.
  • Eine Tour gilt als fest gebucht und wird eingeplant, wenn 30% der Angebotssumme als Vorkasse auf dem genannten Konto eingegangen sind.
  • Storniert der Auftraggeber von sich aus gebuchte Touren - unabhängig von Gründen - erst spätestens 2 Tage vor dem Tourtermin, erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Vorkasse.
  • In der Schlussrechnung wird die ´unmittelbar vor der Tour vor Ort´ gegebene Situation (z.B. Ist-Anzahl der Teilnehmer, hinzugekommene Sonderwünsche etc.) berücksichtigt. Es können sich somit zwischen Angebot und Schlussrechnung Differenzen ergeben.
  • In den Rechnungen wird gemäß §19 (1) UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  • Rechnungen sind sofort zahlbar nach Erhalt ohne Abzug.

haftungsausschluss

Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Gruppenleitung / des Reiseveranstalters, diesen Haftungsausschluss allen Teilnehmern rechtzeitig vor der Tour vorzulegen und die uneingeschränkte Zustimmung hierzu von jedem einzelnen Teilnehmer per EINZELERKLÄRUNG oder KONKLUDENT (d.h. jeder Teilnehmer erklärt seine Zustimmung stillschweigend und akzeptiert diesen Haftungsausschluss auch ohne ausdrückliche Willenserklärung) einzufordern.

Der unterzeichnete Haftungsausschluss ist wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an den Radtouren und ist dem Guide spätestens vor Tourstart zu übergeben.

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  • Fahrradfahren ist eine eigenverantwortliche sportliche Tätigkeit. Radtouren generell, jedoch insbesondere in der Natur und abseits ausgebauter Straßen und Wege sind immer mit Risiken verbunden. Jeder der an den Radtouren teilnimmt erklärt ausdrücklich, diese möglichen Gefahren zu kennen und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- und/oder anderweitige Ansprüche mir gegenüber. Die Teilnahme an diesen Fahrradausflügen erfolgt immer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  • Für etwaige Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und alle sonstigen Schäden hafte ich nur, sofern meinerseits nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Ich hafte grundsätzlich nicht, wenn Schäden von anderen Teilnehmern und/oder Dritten verursacht wurden.
  • Sämtliche Haftungspflichten meinerseits entfallen, wenn die StVO, sonstige Regeln und/oder Vorschriften vom Teilnehmer missachtet oder kein Fahrradhelm (es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser zur eigenen Sicherheit zu tragen ist – die Entscheidung hierfür liegt jedoch bei jedem selbst!) getragen wird.
  • Anweisungen und Vorkehrungen sind vom Teilnehmer stets in Eigenverantwortung einzuhalten.
  • Für die persönliche Ausrüstung, also auch für seine persönliche Verpflegung / Getränke, ist jeder selbst verantwortlich. Für diese sowie für selbst und/oder durch Dritte verschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen.
  •  Ansprechpartner zu allen Themen die die Mieträder / das Equipment betreffen, ist ausschließlich der Radvermieter.
  • Ein entsprechender Versicherungsschutz hinsichtlich der mit der Teilnahme verbundenen Risiken (z.B. Unfall-, Kranken-, Rücktransport-Versicherung etc.) liegt in der Verantwortung des Teilnehmers
  •  Touren werden besprochen. Jeder Teilnehmer entscheidet dann für sich selbst, ob die Tour für ihn geeignet ist, d.h. er die entsprechende Gesundheit, Konstitution und Kondition als auch die radfahrtechnischen Fähigkeiten hierzu besitzt.
  • Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich in die Verwendung von Bildmaterial aus den Touren ohne Vergütungsanspruch ein.
  • Minderjährigen ist die Teilnahme an den Touren nur in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters möglich.
  • Nichtzustandekommen, Ausfall oder Abbruch der Tour

Es wird angestrebt, die Touren bei jedem Wetter durchzuführen. Sollte die Sicherheit aufgrund von Wetterverhältnissen nicht gewährleistet sein und Touren deshalb nicht durchgeführt werden können, bestehen keine Ansprüche an den Tourguide.
Ansprüche an den Tourguide bestehen nur dann, wenn die Gründe für ein Nichtzustandekommen, den Ausfall oder den Abbruch von Touren durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Tourguides herbeigeführt wurden.
In Fällen höherer Gewalt und/oder sich (auch unmittelbar vor geplanten Terminen) ergebender Erkenntnisse, Vorkommnisse oder sonstiger Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall udgl.), die einer Durchführung von Touren widersprechen, bestehen keinerlei Ansprüche an den Tourguide.

  • Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ereignisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. 

 

 

Ich / Wir erkenne(n) vorstehenden HAFTUNGSAUSSCHLUSS uneingeschränkt an. 

 

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Datum / Unterschrift Teilnehmer / bei konkludenter Erklärung verantwortliche Leitung