Ausgehend von den Angaben in der unverbindlichen Anfrage (zur Tour) werden darauf abgestimmte Radtouren / Streckenverläufe vorgeschlagen. Diese sind als VORAB-Angebote zu verstehen.
Eine Tour gilt erst dann als fest gebucht und wird eingeplant, wenn 30% der (VORAB-) Angebotssumme als Vorkasse auf dem im Angebot genannten Konto eingehen.
Storniert der Auftraggeber von sich aus gebuchte Touren - unabhängig von Gründen - erst spätestens 2 Tage vor dem Tourtermin, erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Vorkasse.
In der Schlussrechnung wird dann die ´unmittelbar vor der Tour vor Ort´ gegebene Situation (z.B. Ist-Anzahl der Teilnehmer, hinzugekommene Sonderwünsche etc.)
berücksichtigt. Es können sich somit zwischen VORAB-Angebot und Schlussrechnung Differenzen ergeben.
In den Rechnungen wird gemäß §19 (1) UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen sind sofort zahlbar nach Erhalt ohne Abzug.